Dienstleistungen A-Z
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⇑ / Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Leistungsbeschreibung
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z. B.
- Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
- Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel auf Landstraßen) zu rechnen ist,
- Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraßen) beansprucht wird,
- Umzüge bei Volksfesten und Ähnliches
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag mit Streckenplan/-beschreibung
- Versicherungsnachweis
- Veranstaltererklärung
Bei Veranstaltungen, die sich jeweils auf den Bereich der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt beschränken, ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Verwaltungs-Vorschrift zur StVO