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Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z. B.
- Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
- Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel auf Landstraßen) zu rechnen ist,
- Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraßen) beansprucht wird,
- Umzüge bei Volksfesten und Ähnliches
Welche Vorlaufzeiten werden für den Antrag benötigt?
Um eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrags (Einholen von Stellungnahmen anderer Behörden, etc.) möglichst zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag frühzeitig stellen, spätestens jedoch 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung.
Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Verwaltungs-Vorschrift zur StVO
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag mit Streckenplan/-beschreibung
- Versicherungsnachweis
- Veranstalter-Erklärung mit Veranstaltungsart
Bei Veranstaltungen, die sich jeweils auf den Bereich der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt beschränken, ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.