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⇑ / Arzneimittelüberwachung
Leistungsbeschreibung
Wir überprüfen den Umgang mit Arzneimitteln in Einzelhandelsbetrieben und anderen Einrichtungen, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben.
Weitere Leistungen:
Erlaubnisse, Genehmigungen und Anerkennungen
- Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken
Antragsformular mit Anlagen und Merkblatt
Anzeige für den Wechsel der Filialleitung
- Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln
Antrag Versandhandelserlaubnis
Anzeige Internethandel Arzneimittel
- Genehmigung zur Verwaltung einer oder mehrerer Apotheken
- Genehmigung von Versorgungsverträgen nach § 14 Apothekengesetz
- Genehmigung von Versorgungsverträgen nach § 12a Apothekengesetz
- Anerkennung der Sachkenntnis zur Berufsausübung als Pharmaberater
Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen
- Internethandel mit Humanarzneimitteln ,
- Durchführung von Arzneimittelsammlungen,
- Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Bestätigung
- einer ärztlichen Bescheinigung zur Reise mit Betäubungsmitteln
Weiterführende Informationen
Aus Kostengründen werden in Deutschland Arzneimittel auch aus dem Ausland über den Postweg oder den Reiseverkehr vom Verbraucher bezogen.
Das Gesundheitsamt weist an dieser Stelle darauf hin, dass gemäß § 73 Absatz eins des Arzneimittelgesetzes der Import von Arzneimitteln aus nicht EU Ländern in Deutschland verboten ist. Dieses gilt auch für frei verkäufliche Medikamente. Arzneimittel dürfen nur durch Apotheker, Tierärzte oder pharmazeutische Unternehmer in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes eingeführt werden.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hiervon nicht betroffen sind die für die Dauer einer Reise für den eigenen persönlichen Bedarf benötigten Mittel.
Hintergrund dieses Verbotes ist es, den Verbraucher vor Gefahren von Arzneimitteln zu schützen, die aufgrund von Qualitätsmängeln (Verunreinigungen, Fälschungen oder falsche Angaben) nicht deutschen Anforderungen entsprechen.
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
arzneimittel@kreis-steinfurt.de
Arzneimittelkauf über das Internet:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Arzneimittelkriminalitaet/flyer.html
Arzneimittel - Zollbestimmungen:
www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Arzneimittel/arzneimittel_node.html
Reisen mit Betäubungsmitteln:
www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html