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/ Arzneimittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Wir überprüfen den Umgang mit Arzneimitteln in Einzelhandelsbetrieben und anderen Einrichtungen, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben.

   

Weitere Leistungen:


Erlaubnisse, Genehmigungen und Anerkennungen

-    Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken

     Antragsformular mit Anlagen und Merkblatt

     Anzeige für den Wechsel der Filialleitung

-    Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln

     Antrag Versandhandelserlaubnis

     Anzeige Internethandel Arzneimittel

-    Genehmigung zur Verwaltung einer oder mehrerer Apotheken

-    Genehmigung von Versorgungsverträgen nach § 14 Apothekengesetz

-    Genehmigung von Versorgungsverträgen nach § 12a Apothekengesetz

-    Anerkennung der Sachkenntnis zur Berufsausübung als Pharmaberater


Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen


-    Internethandel mit Humanarzneimitteln ,

-    Durchführung von Arzneimittelsammlungen,

-    Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln


Bestätigung


-    einer ärztlichen Bescheinigung zur Reise mit Betäubungsmitteln


Weiterführende Informationen

Aus Kostengründen werden in Deutschland Arzneimittel auch aus dem Ausland über den Postweg oder den Reiseverkehr vom Verbraucher bezogen.

Das Gesundheitsamt weist an dieser Stelle darauf hin, dass gemäß § 73 Absatz eins  des Arzneimittelgesetzes der Import von Arzneimitteln aus nicht EU Ländern in Deutschland verboten ist. Dieses gilt auch für frei verkäufliche Medikamente. Arzneimittel dürfen nur durch Apotheker, Tierärzte oder pharmazeutische Unternehmer in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes eingeführt werden.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hiervon nicht betroffen sind die für die Dauer einer Reise für den eigenen persönlichen Bedarf benötigten Mittel.

Hintergrund dieses Verbotes ist es, den Verbraucher vor Gefahren von Arzneimitteln zu schützen, die aufgrund von Qualitätsmängeln (Verunreinigungen, Fälschungen oder falsche Angaben) nicht deutschen Anforderungen entsprechen.

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
arzneimittel@kreis-steinfurt.de

Arzneimittelkauf über das Internet:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Arzneimittelkriminalitaet/flyer.html 
Arzneimittel - Zollbestimmungen:
www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Arzneimittel/arzneimittel_node.html 
Reisen mit Betäubungsmitteln:
www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html


 

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