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Leistungsbeschreibung
Das Gesetz über die Berufsausübung der Hebammen und Entbindungspfleger -Landeshebammengesetz- schafft, wie auch eine entsprechende Berufsordnung, eine Rechtsgrundlage, die die Berufsausübung von Hebammen und Entbindungspflegern regelt.
Gemäß diesen Gesetzen führen die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörden die Aufsicht über die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger und fördern das Hebammenwesen.
Weiterführende Informationen
Die Berufsordnung sieht unter anderem vor, dass die Hebamme
- sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche versichert
- sich in einem bestimmten Rahmen beruflich fortbildet
- siehe hierzu die Landesempfehlung zur Hebammenfortbildung
und - die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeiten dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt anzeigt.