Dienstleistungen A-Z

Alle Leistungen von A-Z
 

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/ Heim- und Haustiere

Leistungsbeschreibung


Tierheime

Tierheim Rote Erde
Rote Erde 15
48485 Neuenkirchen
Telefon:  05973-849
Telefax:  05973-902211


Öffnungszeiten

Montags und an Feiertagen
 geschlossen
Dienstags bis Freitags 14:00 bis 17:00 Uhr
Samstags und Sonntags 10:00 bis 12:00 Uhr


Tierheim Lengerich
Setteler Damm 75
49525 Lengerich
Telefon: 05481-4146
Telefax: 05481-95029


Öffnungszeiten

Montags bis Freitags 15:00 bis 17:30 Uhr
Samstags, Sonntags und an Feiertagen
13:00 bis 16:00 Uhr


Reisen mit Heimtieren

Auf die Hinweise Reisen mit Heimtieren des Bundesministeriums zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in díe Europäische Union (EU) wird hingewiesen.


Hundehaltung

Zuständig für die Umsetzung der Bestimmungen des Landeshundegesetzes sind die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dort können Sie Ihren Hund auch anmelden, Erlaubnisse und Genehmigungen beantragen. Beißvorfälle sind dort anzuzeigen!

Allgemeine Infos zu gefährlichen Hunden

a) Sachkundenachweis

Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes und eines Hundes einer bestimmten Rasse wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt. Jede Person (z. B. auch der Ehepartner), die einen gefährlichen Hund und Hunde bestimmter Rassen ausführt, benötigt hierzu die Sachkunde. Der Nachweis ist durch einen Sachkundetest zu erbringen.

Gebühr: 30,00 €

b) Verhaltenstest

Für die Befreiung vom Maulkorbzwang bei gefährtlichen Hunden ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde zuständig. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines Verhaltenstests beim Veterinäramt.

Gebühr: 100,00 €

Rechtsgrundlage

Formulare

 

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