Dienstleistungen A-Z
Hier geht es zur Online-Terminreservierung für bestimmte Bereiche der Kreisverwaltung!
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Leistungsbeschreibung
Tierheim Rote Erde
Rote Erde 15
48485 Neuenkirchen
Telefon: 05973-849
Telefax: 05973-902211
Öffnungszeiten |
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Montags und an Feiertagen |
geschlossen |
Dienstags bis Freitags | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Samstags und Sonntags | 10:00 bis 12:00 Uhr |
Tierheim Lengerich
Setteler Damm 75
49525 Lengerich
Telefon: 05481-4146
Telefax: 05481-95029
Öffnungszeiten |
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Montags bis Freitags | 15:00 bis 17:30 Uhr |
Samstags, Sonntags und an Feiertagen |
13:00 bis 16:00 Uhr |
Reisen mit Heimtieren
Auf die Hinweise Reisen mit Heimtieren des Bundesministeriums zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in díe Europäische Union (EU) wird hingewiesen.
Hundehaltung
Zuständig für die Umsetzung der Bestimmungen des Landeshundegesetzes sind die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dort können Sie Ihren Hund auch anmelden, Erlaubnisse und Genehmigungen beantragen. Beißvorfälle sind dort anzuzeigen!
Allgemeine Infos zu gefährlichen Hunden
a) Sachkundenachweis
Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes und eines Hundes einer bestimmten Rasse wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt. Jede Person (z. B. auch der Ehepartner), die einen gefährlichen Hund und Hunde bestimmter Rassen ausführt, benötigt hierzu die Sachkunde. Der Nachweis ist durch einen Sachkundetest zu erbringen.
Gebühr: 30,00 €
b) Verhaltenstest
Für die Befreiung vom Maulkorbzwang bei gefährtlichen Hunden ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde zuständig. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines Verhaltenstests beim Veterinäramt.
Gebühr: 100,00 €