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/ Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes können erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Nicht erwerbsfähige Angehörige wie Kinder unter 15 Jahre haben gegebenenfalls Anspruch auf Sozialgeld.

Der Großteil des notwendigen Lebensunterhaltes – u.a. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat – wird durch monatliche Pauschalbeträge (sog. Regelbedarfe) abgegolten. Einmalige Leistungen werden nur in besonderen Fällen erbracht, beispielsweise für eine Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden gesondert berücksichtigt, soweit sie angemessen sind.

Das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen wird nach Abzug von Freibeträgen auf den jeweiligen Bedarf nach dem SGB II angerechnet. Anspruch haben damit auch Personen, die zwar einen Arbeitsplatz haben und Erwerbseinkommen erzielen, damit aber Ihren Lebensunterhalt nicht vollständig finanzieren können.

Ansprechpunkt

Wo kann ich Arbeitslosengeld II beantragen?


Für die Umsetzung des SGB II im Kreis Steinfurt ist das jobcenter Kreis Steinfurt zuständig. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie unter https://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de/de/ueber-uns/standorte/

 

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