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/ Rettungsassistent/-in

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des Rettungsassistenten/ der Rettungsassistentin

Rechtsgrundlagen für diesen Ausbildungsberuf bilden das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV). Es handelt sich hierbei um eine zweiteilige Ausbildung, dem theoretisch-praktischen Unterricht an einer Rettungsschule, sowie der praktischen Tätigkeit, die mind. 1.600 Stunden umfasst. Für die praktische Tätigkeit gibt es drei verschiedene Varianten, um anschließend die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (gegen eine Verwaltungsgebühr von 60,00 €) beantragen zu können.

Erforderliche Unterlagen

1) Praktikum in Vollzeitform

Einzureichende Unterlagen

  1. Bescheinigung der Lehrrettungswache über mind. 1600 Std. und 12 Monate (die Zeit darf nicht kürzer sein) praktische Tätigkeit mit Bestätigung über stattgefundenes Abschlussgespräch
  2. Teilnahme an 50 Std. begleitendem Unterricht [nicht notwendig ist der Nachweis über 60 % Notfallrettung]
  3. Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0, nicht älter als 3 Monate)
  4. Ärztliche Bescheinigung zur Ausübung des Berufes „Rett-Ass" (nicht älter als 3 Monate)

2) 1600 Std. prakt. Tätigkeit als Rett-San vor Ablegen der Rett-Ass-Prüfung

Einzureichende Unterlagen

  1. Bescheinigung der Lehrrettungswache über mind. 1600 Std. praktische Tätigkeit als Rettungssanitäter mit Bestätigung über mind. 60 % Einsatz auf RTW / NAW vor Beendigung der theoretisch-praktischen Ausbildung zum Rettungsassistenten (staatliche Prüfung) [nicht notwendig ist in diesem Fall der Nachweis über ein Abschlussgespräch und die Teilnahme an 50 Std. begleitendem Unterricht]
  2. Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0, nicht älter als 3 Monate)
  3. Ärztliche Bescheinigung zur Ausübung des Berufes „Rett-Ass" (nicht älter als 3 Monate)

3) Anteilmäßig geleistete prakt. Tätigkeit als Rett-San vor Ablegen der Rett-Ass-Prüfung

Einzureichende Unterlagen

  1. Bescheinigung der Lehrrettungswache, aufgeschlüsselt über die geleistete praktische Tätigkeit vor der staatlichen Prüfung (Zeitraum; geleistete Stunden) und nach der staatlichen Prüfung (Zeitraum; geleitete Stunden) insgesamt muss der Nachweis mindestens 1.600 Stunden umfassen, davon wenigstens 60 % Einsatz auf RTW / NAW, sowie die Bestätigung für das stattgefundene Abschlussgespräch und die Teilnahme an den anteilmäßig erforderlichen Std. begleitendem Unterricht.
  2. Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0, nicht älter als 3 Monate)
  3. Ärztliche Bescheinigung zur Ausübung des Berufes „Rett-Ass" (nicht älter als 3 Monate)
 

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