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/ Feuerschutz (Feuerwehren im Kreis Steinfurt, Feuerwehrtechnische Zentrale, Brandschutz)

Leistungsbeschreibung

Die kreisangehörigen Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfe zu leisten. Die Gemeinden haben die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu treffen.

Der Kreis Steinfurt unterhält hierbei Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Er gewährleistet den örtlichen Feuerschutz durch die Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion. Unterstützt wird der Kreis Steinfurt hierbei durch die ehrenamtliche Kreisbrandmeisterei.

Rechtliche Grundlage:

Gesetz über den Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein Westfalen (BHKG NRW) vom 17.12.2015

Ansprechpunkt

Leiter des Sachgebietes
Feuerschutz, Gefahrenabwehr

Christian Spieske
Tel.: 02551 69-2212
Fax: 02551 69-92212
E-Mail: christian.spieske@kreis-steinfurt.de

 

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