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Leistungsbeschreibung
Der Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. In dem zu diesem Zweck aufgestellten Bedarfsplan des Kreises Steinfurt sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen rettungsdienstlichen Fahrzeuge (Rettungsmittel), weitere Qualitätsanforderungen sowie Vorkehrungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festgelegt.
Die Aufgaben der Rettungswachen hat der Kreis Steinfurt im Wesentlichen auf die Städte, die über einen rettungsdienstlichen Standort verfügen, übertragen. Hierbei handelt es sich um die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine und Steinfurt (sog. Stationsgemeinden). Alle vorgenannten Kommunen betreiben kombinierte Feuer- und Rettungswachen, d.h. das im Rettungsdienst eingesetzte hauptamtliche Personal besitzt in der Regel auch eine feuerwehrtechnische Ausbildung - und umgekehrt.
Im Notfall: 112 wählen!
Ansprechpunkt
Leiter der Arbeitsgruppe
Rettungsdienst
Marvin Lembeck
Tel.: 02551 69-2220
Fax: 02551 69-92220
E-Mail: marvin.lembeck@kreis-steinfurt.de