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/ Personenbeförderungsschein, Erstausstellung und Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen:

  • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis
  • Mindestalter: 21 Jahre, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen : 19 Jahre)
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen: seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis
  • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
  • Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung sowie über die Erfüllung der „besonderen Anforderungen“ nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll:

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen und Mietwagen gelten soll:

  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.


Hier können Sie einen Antragsvordruck als PDF ausdrucken.


Kosten

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
 

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