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/ Investitionskostenförderung von Pflegediensten und -Einrichtungen

Leistungsbeschreibung

Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege wird zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss gewährt.

Auch die notwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden durch Gewährung von Pauschalen nach dem § 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein- Westfalen (APG NRW) und der hierzu erlassenen Verordnung (APG DVO NRW) gefördert.

Weitere Informationen zu den Förderungen finden Sie auch auf den Seiten des Amtes für Soziales und Pflege.

 

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