Dienstleistungen A-Z
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⇑ / Investitionskostenförderung von Pflegediensten und -Einrichtungen
Leistungsbeschreibung
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege wird zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss gewährt.
Auch die notwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden durch Gewährung von Pauschalen nach dem § 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein- Westfalen (APG NRW) und der hierzu erlassenen Verordnung (APG DVO NRW) gefördert.
Weitere Informationen zu den Förderungen finden Sie auch auf den Seiten des Amtes für Soziales und Pflege.