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/ Pflegewohngeld

Leistungsbeschreibung

Soweit sich ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbstständig in der häuslichen Umgebung helfen kann und auch Hilfen durch Angehörige oder Pflegedienste nicht ausreichen, können notwendige Leistungen in einem Alten- und Pflegeheim erbracht werden.

Zur Finanzierung des Heimplatzes kommt die Gewährung von Pflegewohngeld in Frage. Dieses dient zur Deckung der Investitionskosten des Heimes.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Amtes für Soziales und Pflege.

 

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