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Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
- §§ 18 Absatz 1 Satz 2; 22 Absatz 2 - 4, 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
Kosten
Die Gebühr wird nach Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) im Zusammenhang mit dem Anhang zu Gebühren-Nummer 263.1.1 erhoben.
Weiterführende Informationen
Antragstellung
Mit Beginn des Jahres 2008 wurde VEMAGS (Abkürzung für "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte") eingeführt. Hierbei handelt es sich um das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Anträge für Großraum- und Schwertransporte können mit Hilfe dieses internetgestützten Verfahrens online unter folgendem Link beantragt werden: https://www.vemags.de. Auf dieser Seite erhalten Sie auch weitere Informationen zu VEMAGS.
Um VEMAGS nutzen zu können ist eine einmalige Registrierung für VEMAGS erforderlich. Diese können Sie auf der Seite https://www.vemags.de/registrierung/ vornehmen.
Haben Sie Fragen zur Registrierung oder Anregungen wenden Sie sich bitte über Kontakt - VEMAGS an die Landesbeauftragten Nordrhein-Westfalen für VEMAGS beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (ohne Polizei) im Kreis Steinfurt
Die Verwaltungsvorschriften zu § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurden am 30.05.2017 geändert. Eine Begleitung durch Privatfirmen an Stelle der Polizei soll zum Regelfall werden. Für weitere Informationen klicken Sie hier.