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/ Abwasser

Leistungsbeschreibung

In bebauten Bereichen wird das Abwasser über die Kanalisation durch kommunale Kläranlagen der Gemeinde gereinigt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung. Bei der Beseitigung von Regenwasser kann dagegen die Pflicht bestehen, dieses auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Regenwasser.
In vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wegen der großen Entfernungen oftmals nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar. Hier kann die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage erfolgen. Für die Genehmigung und Erlaubnis dieser dezentralen Abwasserbeseitigung ist der Kreis Steinfurt Untere Wasserbehörde zuständig. Weiter Informationen dazu gibt es hier.

Ansprechpunkt

Werner Wenker

Telefon: 0 25 51/69 14 12

 

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