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/ Förderung Erwerb Wohneigentum

Leistungsbeschreibung

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum - 2024

Zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Haushalte, deren anrechenbares Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze (Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B) nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Der Erwerb vorhandener Eigenheime oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung.

Wie hoch sind die Darlehen?

Die Darlehenshöhe ist abhängig vom Haushaltseinkommen (Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B), von der im Förderprogramm festgesetzten Kostenkategorie, dem Familienbonus und den Zusatzdarlehen für Standortaufbereitung, für barrierefreie Objekte, für das Bauen mit Holz und dem BEG Effizienzhaus 40 Standard:

Kostenkategorie 2 
(Hörstel, Hopsten, Horstmar, Laer, Lienen, Metelen, Mettingen, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Wettringen)

  • Grundpauschale: 115.000 EUR (EKG A)    -    69.000 EUR (EKG B)
  • Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
  • Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt)

Kostenkategorie 3
(Altenberge, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Rheine, Tecklenburg, Westerkappeln)

  • Grundpauschale: 148.000 EUR (EKG A)    -    88.000 EUR (EKG B)
  • Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
  • Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt)

Weitere Zusatzdarlehen

Für barrierefreie Objekte kann ein Zusatzdarlehen von 11.500 EUR gewährt werden. Ferner besteht die Möglichkeit Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz oder für standortbedingte Mehrkosten zu beantragen.

Welche Konditionen gelten für die Darlehen?

Konditionen für das Baudarlehen

  • Zinsen:  0,5 % p. a.
  • Verwaltungskosten:  0,5 % p.a. (in den ersten zwei Jahren ausgesetzt)
  • Tilgung:  2,0 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
  • Auszahlung: 100 %
  • Zinsbindung: 30 Jahre
  • Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass von bis zu 10 % des Baudarlehens gewährt werden. Abweichend hiervon beträgt der Tilgungsnachlass für die Zusatzdarlehen Standortaufbereitung und Bauen mit Holz 50 %.
  • Bei Erteilung der Förderzusage werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 650,00 EUR fällig.        

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn

  • ein Vertragsabschluss vor Antragstellung erfolgt ist.

Wie hoch muss die Eigenleistung sein?

Eine Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5% der Gesamtkosten erbracht werden. 

Wieviel Einkommen muss dem Haushalt für die Lebensführung verbleiben?

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt).

Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt für einen Ein-Personen-Haushalt  970 EUR,

  • einen Zwei-Personen-Haushalt  1.240 EUR,
  • jede weitere Person zusätzlich  320 EUR.
 

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