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/ BAföG

Leistungsbeschreibung

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll es jedem jungen Menschen ermöglicht werden, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, der Eltern oder des Ehepartners  scheitern.

Ansprechpunkt

Das BAföG unterscheidet zwischen dem "Schüler-BAföG" und dem BAföG für Studentinnen und Studenten.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Steinfurt  ist zuständig für das "Schüler-BAföG". Falls Sie studieren möchten, weisen wir auf den externen Link zum Studentenwerk weiter unten auf dieser Seite hin.

 

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